AGB Restaurant / Partyservice

Vorauskasse

Wir sind berechtigt Vorauskasse über 50 % des absehbaren Speisenverzehrs zu berechnen. Sollte die Vorauszahlung nicht bis zum vereinbarten Termin erfolgen, ohne Absprache spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin, können wir von der Reservierung absehen.

Lieferungen / Leistungen Partyservice

Der Kunde hat die von dem Auftraggeber im Rahmen der Vertragserfüllung nur leih- oder mietweise überlassenen Gegenstände (z.B. Platten, Speisenbehälter, Chafing-Dish, Geräte wie z.B. Bain Marie (Wasserbäder), Verlängerungskabel, Mehrfachstecker, Geschirr, Besteck, Gläser und dergleichen umgehend nach Beendigung der Veranstaltung an uns vorgesäubert zurückzugeben, bei Abendveranstaltungen spätestens bis 11 Uhr am folgenden Morgen. Für beschädigte, zerstörte oder verlorengegangene Gegenstände hat der Kunde vollen Ersatz in der Höhe der Wiederherstellungskosten (bei Beschädigung) bzw. Neubeschaffungskosten (bei Zerstörung oder Verlust) zu leisten. Mit den Geräten und Behältern muss umsichtig umgegangen werden. Das Einbrennen der Speisen und das unnötige Heizen von leeren oder fast leeren Behältern kann Schäden am Material verursachen und ist untersagt.

Abnahme/ Gewährleistung

Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferungen und Leistungen bei Anlieferung bzw. Abnahme zu prüfen und etwa festgestellte Mängel unverzüglich zu rügen und uns Gelegenheit geben den Mangel zu beseitigen. Zeigt sich trotz sorgfältiger Prüfung ein Mangel erst später, ist dieser trotzdem unverzüglich anzuzeigen. Wir sind immer erreichbar. Erfolgt die Mängelrüge verspätet oder wurden bei Ablieferung / Abnahme Vorbehalte wegen bekannter Mängel nicht gemacht, so erlöschen die Gewährleistungsansprüche gänzlich. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde selbst Änderungen vornimmt oder die Feststellung der Mängel erschwert. Hat der Kunde die Leistung oder einen Teil derselben ohne vorhergehende förmliche Abnahme in Benutzung genommen, insbesondere mit dem Verzehr der gelieferten bzw. zubereiteten Speisen und Getränke begonnen, so gilt die Abnahme mit der Benutzungshandlung als erfolgt. Eventuell ausstehende kleinere Teilleistungen oder die Beseitigung von Mängeln werden schnellstmöglich nachgeholt bzw. behoben. Sofern diese Nacharbeiten die Funktion der Vertragsleistung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen sie den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme. Mängel werden innerhalb 15 bis 50 min. beseitigt. Zahlungseinbehalte sind nur anteilig zulässig.

Kündigung

Kündigt der Auftraggeber bis längstens 12 Werktage vor dem Veranstaltungsbeginn den Vertrag bzw. tritt der Gast vom Vertrag zurück, so werden Ihm die bis dahin angefallenen Kosten in voller Höhe in Rechnung gestellt. Kündigt der Auftraggeber bis 6 Werktage vor Veranstaltungsbeginn den Vertrag bzw. tritt er vom Vertrag zurück, so werden 50% der Auftragssumme pauschal fällig. Bei einer Kündigung / Rücktritt bis 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Pauschale 90% der Auftragssumme. Das sind Kulanzbeträge, wenn man davon ausgeht, dass andere Reservierungen und Lieferungen evtl. abgesagt wurden, Personal disponiert wurde und Bestellungen und Anlieferungen bereits erfolgt sind.

Teilnehmerzahl

Die Teilnehmerzahl wird schriftlich bei der Reservierung festgelegt. Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl von mehr als 10 % noch in den 12 Werktagen vor dem Veranstaltungstermin können die Aufwendungen und Anschaffungen in Rechnung gestellt werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich die genaue Anzahl der Teilnehmer bis spätestens 4 Werktage vor der Veranstaltung mitzuteilen. Diese Angaben werden für die Rechnungslegung Grundlage sein und die Kosten für Aufwendungen und Anschaffungen für die eventuell vorangegangene Minimierung der Personenzahl innerhalb der letzten 12 Werktage vor der Veranstaltung.

Anspruch auf Räume und Tische

Eine Änderung der vertraglich festgelegten Personenzahl kann bei kurzfristigem Bedarf des Hauses Auswirkungen auf die Bereitstellung abgesprochener Räumlichkeiten, Tafelformen oder Tischreservierungen haben. Im Interesse maximaler Auslastung des Hauses, besteht kein Reservierungsanspruch auf bestimmte Tische im Restaurant oder auf bestimmte Räumlichkeiten. Durch das Haus müssen dem Veranstalter diesbezügliche Änderungen vorher nicht zwingend angezeigt werden.

Anfahrt (Partyservice)

Liefern wir den Kunden die Speisen zu, ist der Kunde verpflichtet die Zufahrt frei zu halten oder mit Hand anzulegen. Die Behälter und der Inhalt haben oft so viel Gewicht, dass diese ohne Rollwagen oder/und einer zweiten Person nicht transportierbar sind.

Korkgeld und Tellergeld

noch zusätzlich Gedecke aufgetragen werden, berechnen wir ebenso € 1,40 pro Person. Sollten die Speisen nicht ausreichen und für die zusätzlichen Teilnehmer, falls möglich, noch Speisen nachbereitet werden, werden diese zusätzlich berechnet.
Für mitgebrachte Getränke berechnen wir € 12,-- Korkgeld pro Flasche (0,7 l) und mengenmäßig anteilig für andere Behälter.


Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar.
Bestehen andere Vereinbarungen, sind diese nur schriftlich gültig.
Ist ein Zahlungsziel von 10 Tagen vereinbart sind wir berechtigt 8% Verzugszinsen über dem jeweiligen EZB-Satz zu berechnen, sollte die Zahlung nicht pünktlich eingehen.
Bei Partyservice ist spätestens bei Anlieferung der vereinbarte Preis bzw. bei Anzahlung der vereinbarte Restpreis fällig,
jedoch spätestens nach Aufbau eines Buffets (Abnahme).
Bei Bewirtung von Gesellschaften im Haus bezahlt der Auftraggeber für von den Veranstaltungsteilnehmern bestellten oder zusätzlich bestellten Speisen und Getränke.



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